CURAVIVA Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend die Vergütung des Pflegematerials.
Gemäss diesem Entscheid sollen künftig sowohl durch Pflegefachpersonen verwendete Mittel und Gegenstände (MiGeL), die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit dienen (Fremdanwendung), als auch Mittel und Gegenstände, die von der versicherten Person selbst oder von einer nichtberuflich mitwirkenden Person verwendet werden können, (Selbstanwendung) von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Aktuell trifft dies nur im Falle der Selbstanwendung zu. Dies hat grosse Abgrenzungsprobleme zur Folge. Gemäss Entscheid des Nationalrates soll für die Akut- und Übergangspflege das Material ausserdem nicht mehr von der OKP und den Kantonen, sondern nur noch von der OKP bezahlt werden.
Eine Lösung ist dringend erforderlich. Mit weiteren Verbänden der Leistungserbringer, aber auch Patientenorganisationen, die GDK und die Verbände der Städte und Gemeinden fordert CURAVIVA Schweiz seit 2018 eine rasche Neuregelung auf nationaler Ebene. Nun wird der Ständerat in einer kommenden Session über das Dossier befinden.Das Projekt «Zwischenlösung» der Spitex Allschwil Binningen Schönenbuch wird per Ende September geschlossen.
Das Pilotprojekt habe gezeigt, dass der Bedarf an intermediären Angeboten grundsätzlich vorhanden sei. Es sei jedoch unterschätzt worden, dass die Eingewöhnung ins vorübergehende Wohnumfeld Zeit brauche. Deshalb seien die Nachfrage und die Auslastung der Pflegewohnung unter den Erwartungen geblieben, weshalb man das Projekt per Ende September 2020 aufgebe, schreiben die Initianten.
Das intermediäre Projekt bot seit Ende 2017 Kurzzeitaufenthalte in einer Pflegewohnung an. Es richtete sich an ältere und hochbetagte Menschen, die in krisenhaften Situationen eine vorübergehende Unterstützung benötigten, um anschliessend wieder zuhause im vertrauten Umfeld zu leben.
Der Projektschlussbericht mit Empfehlungen für ähnliche Angebote wird im Herbst 2020 auf der Webseite der Age Stiftung mit dem Suchbegriff I-2017-014 veröffentlicht.
Der Fachkongress findet neu am 12. Oktober 2020 statt, die Anmeldungen und Rechnungen/Zahlungen behalten ihre Gültigkeit.
Sollte Ihnen der neue Termin nicht passen, danken wir Ihnen für Ihre Abmeldung. In diesem Fall würden wir Ihnen aufgrund der besonderen Lage selbstverständlich die Teilnahmegebühr zurückerstatten:
Personen- und Kontoangaben für die Rückerstattung sind an info@senesuisse.ch zu richten.
Ausschreibungstext:
Machen Sie sich anhand von aktuellen Studienergebnissen sowie Praxisbeispielen ein Bild über neue Wohn- und Pflegeformen. Erfahren Sie, wie sich ein bedürfnisorientier tes Stufenmodell umsetzen und finanzieren lässt. Und diskutieren Sie mit bei der Frage, wie das Betreute Wohnen ein Zukunftsmodell für die Schweiz sein kann.
Moderation: Florian Inhauser, «Tagesschau»-Sprecher
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Der 4-tätige Kurs zur Patientenverfügung richtet sich an Personen, die aus beruflichen oder persönlichen Gründen am Thema interessiert sind oder als Freiwillige bei GGG Voluntas beratend tätig werden möchten.
Die Patientenverfügung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Vorausplanung. Unser nächster 4-tägiger Kurs vermittelt die für die Thematik relevanten ethischen, rechtlichen und medizinischen Grundlagen und führt in die Beratung zur Patientenverfügung ein.
Detaillierte Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf www.ggg-voluntas.ch/veranstaltungen/agenda/20.
Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen die Kursleiterin Jikkelien Bohren gerne telefonisch unter 061 225 55 25 oder per E-Mail auf jikkelien.bohren@ggg-voluntas.ch zur Verfügung.
Die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen wird immer komplexer. Viele Pflegekräfte fragen sich, wie sie angesichts dieser steigenden Anforderungen Pflege in der erforderlichen und gewollten Qualität erbringen können. Besonders beunruhigend sind vermeidbare Spitaleinweisungen.
Als Ursachen gelten beispielsweise fehlende Fähigkeiten der Pflegenden zur frühzeitigen Erkennung von Verschlechterung bei chronischen Erkrankungen, eine fehlende vorausschauende Planung mit den Bewohnenden und ihren Angehörigen rund um das Lebensende, der fehlende Zugang zu ärztlichen Dienstleistungen (Hausarzt/Geriater) und das Umsetzen von ersten diagnostischen Massnahmen in Notfallsituationen.
Hier setzt das Projekt «Intercare» an. Das Modell wurde in 11 Pflegeheimen der Deutschschweiz umgesetzt. An diesem Nachmittag werden Franziska Zúninga und Intercare-Pflegende der ersten Stunde theoretische Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis vorstellen.
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Die 4. Fachtagung Langzeitpflege des RVK widmet sich dem Spannungsfeld zwischen Ethik, Medizin und Ökonomie in der Pflege und Betreuung. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über das Fortführen oder den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts der Pflegebedürftigen oder die gerechte Verteilung der Ressourcen unter dem Druck der steigenden Gesundheitskosten.
Renommierte Referentinnen und Referenten diskutieren diese und weitere Fragen. Ergänzt werden die Vorträge durch Beispiele guter Praxis sowie einer Podiumsdiskussion. Diskutieren Sie mit.