Wenn die Politik nicht rechtzeitig handelt, gibt es Arbeit für die Juristen. Schweizweit erleben dies Pflegeheime und Spitexorganisationen bei den Kosten für die Pflegeprodukte, deren Vergütung früher über die Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) geregelt war. Im Kanton Basel-Landschaft zögert die Regierung seit 2011, die Pflegenormkosten entsprechend dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) festzulegen. Nach jahrelangen Gesprächen hat sich CURAVIVA Baselland entschieden, auch alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gegenüber dem Kanton und den Gemeinden durchzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass Kanton und Gemeinden wenigstens für die nächsten Jahre die Weichen korrekt stellen und pflegebedürftige Personen nicht vor Gericht um eine angemessene Finanzierung ihrer Pflege kämpfen müssen.
Am 19. September 2018 findet in Münchenstein die zweite Auflage der Veranstaltung «Kommende strategische Veränderungen für das Heim» für Trägerschaftsmitglieder statt. Die erste Durchführung ist bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf ein sehr gutes Echo gestossen. Weitere Infos und Anmeldung finden Sie hier.
Freundliche Grüsse
Andi Meyer, Geschäftsführer
Kommende strategische Veränderungen für das Heim, Veranstaltung für Trägerschaften
Im Anschluss an die Entscheidung des Kantonsgerichts, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland gegen die Pflegenormkosten 2018 einzutreten, prüfen wir weitere rechtliche Schritte.
Das Kantonsgerichts BL hat am 22. August 2018 entschieden, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland und sieben Heimen gegen den Beschluss des Regierungsrats zu den Pflegenormkosten 2018 einzutreten. Aus unserer Sicht gibt es gute Argumente, diese Entscheidung des Kantonsgerichts vor Bundesgericht anzufechten. Der Vorstand von CURAVIVA Baselland wird dazu eine definitive Entscheidung treffen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Bereits haben wir auch Rückmeldungen erhalten, die darauf hindeuten, dass BewohnerInnen bzw. Angehörige bereit sind, gegen die zu tiefen Pflegenormkosten und die daraus für sie resultierenden negativen Folgen rechtlich vorzugehen. CURAVIVA Baselland klärt ab, ob und in welcher Form der Verband solche Anliegen unterstützen kann. In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Mitgliedsinstitutionen, die Geschäftsstelle zu informieren, wenn Personen mit Fragen zu möglichen rechtlichen Schritten an die Alterszentren und Pflegeheime gelangen.
Die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime stehen seit Jahren unter finanziellem Druck. Viele Prozesse konnten schon effizienter gestaltet werden, und unsere Mitgliedinstitutionen haben ihre Kosten im Griff. Auch im laufenden Jahr werden Massnahmen zur Kostenkontrolle umgesetzt.
Im Blick auf 2019 setzt sich CURAVIVA Baselland ein für eine einvernehmliche Festlegung der Pflegenormkosten mit dem Kanton und den Gemeinden. Die Gespräche dazu laufen. Zurzeit warten wir auf Informationen der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.
Entgegen einer Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat tarifsuisse, einer der Verbände der Krankenversicherer, Rückforderungen an die Heime für Pflegematerial gestellt, das von 2013 bis 2014 vergütet worden war.
Im Namen von 17 Krankenversicherungen hat tarifsuisse im Kanton Zug Klage gegen die 13 Pflegeheime des Kantons eingereicht. Weitere Klagen in anderen Kantonen sind nicht auszuschliessen. CURAVIVA Schweiz und CURAVIVA Baselland empfehlen weiter, nicht auf die Forderungen der Krankenversicherer einzugehen. Das Vorgehen wird von den Heimverbänden auf nationaler und kantonaler Ebene koordiniert. Die Situation bringt auch für die Baselbieter Heime zusätzlichen Aufwand und erfordert viel Geduld.
Wie CURAVIVA Schweiz dankt auch CURAVIVA Baselland allen Versicherern, die der Empfehlung des BAG gefolgt sind und auf Rückforderungen verzichten. Federführend dabei waren die Versicherer der Helsana, Sanitas und KPT sowie die CSS.
In der folgenden Medienmitteilung von CURAVIVA Schweiz und senesuisse finden Sie weitere Informationen zur Situation im Kanton Zug.
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2018_08_22_Mitteilung_Rückforderung_Tarifsuisse | 127 KB | |
Gerne machen wir Sie auf das Symposium am 26.9.2018 der Akademischen Fachgesellschaft Gerontologische Pflege aufmerksam.
Im Anhang finden Sie das detaillierte Programm.
Anmeldungen werden bis am 31.8.2018 hier entgegengenommen.
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2018_symposium No gos geriatrische Pflege geronto | 1345 KB | |