Logo/Kopfbild

Wir hoffen, Sie haben in dieser hektischen Zeit bis zum Jahresende auch Zeit, auf der Bank Platz zu nehmen und sich auszuruhen. 

Wollen Sie, wenn eine Journalistin oder ein Journalist anruft und Ihnen kritische Fragen stellt, schlagfertig und gut vorbereitet sein? Dann melden Sie an unserem Medientraining teil.  

Als nächstes steht die Mitgliederversammlung am 23.11.17 in Gelterkinden an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte melden Sie sich bei isabelle.kunzelmann@curaviva-bl.ch an. 

Freundliche Grüsse
Jolanda Eggenberger
Marketing, Kommunikation, Projekte

Foto: Matthias Wassermann

 

10.11.2017
Fachfrau Gesundheit - Traumjob oder Zwischenstopp?

Das Schweizerische Observatorium für die Berufsbildung und das Institut für Pflegewissenschaft (INS) der Universität Basel haben ihre Studien veröffentlicht. 

Im Trendbericht 2 des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung und der OdASanté haben die befragten Personen, die Alterszentren und Pflegeheime als attraktive Arbeitsorte bewertet. Sie haben ihre Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Pflegeheimen besser und ihre körperliche Belastung respektive Erschöpfung geringer als in den Akutspitälern beurteilt. Fachmänner und Fachfrauen Gesundheit (FaGe) wie auch diplomierte Pflegefachpersonen erhalten in Pflegeheimen einige besondere Anreize, wie höherer Lohn, tieferes Arbeitspensum und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, hält der Bericht fest. 

Die Studie des Instituts für Pflegewissenschaft (INS) der Universität Basel hingegen kam zum Schluss, dass jede zweite Fachperson in Pflegeheimen Kündigungsabsichten hegt und hohe Fluktuationsraten von 20 Prozent den Alterszentren zu schaffen machen. Die wichtigsten Gründe für die Kündigungsabsichten seien fehlende Unterstützung durch die Führung, mangelnde Wertschätzung und Stress am Arbeitsplatz. Die Wissenschaftlerinnen des INS betonen, dass ein positives und attraktives Arbeitsumfeld wesentliche Faktoren sein, die Mitarbeitenden zu binden.

Roland Schmidt-Bühler, Geschäftsleiter des Alterszentrums Birsfelden, kommentiert die INS-Studie wie folgt: «Eine Fluktuationsrate von 20 Prozent stellen wir im Alterszentrum Birsfelden bisher nicht fest. Wir investieren viel in den Bereich Führung, indem unsere Führungskräfte den Leadershipkurs am Institut für Pflegewissenschaft (INS) besuchen. Werden die Mitarbeitenden so behandelt, wie man von ihnen erwartet, dass sie die Bewohnerinnen und Bewohner pflegen und betreuen, entsteht eine gegenseitige Wertschätzung. Dazu gehört eine gezielte Aus- und Weiterbildung an erster Stelle.»

Das Pflegezentrum Brunnmatt in Liestal wurde 2016 sogar als erstes Unternehmen im Kanton Baselland mit dem Label «Familie UND Beruf» ausgezeichnet. Mit dem Prädikat «Familie UND Beruf» zeichnet die Fachstelle UND Unternehmen aus, die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie zur Gleichstellung von Frau und Mann erfolgreich umsetzen. Andreas Meyer, Gechäftsführer des Pflegezentrums Brunnmatt: «Wir haben eine tiefe Fluktuationsrate und sind sehr stolz darauf, das Label «Familie UND Beruf» erhalten zu haben. Die Bemühungen, Familie und Beruf sowie die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, sind jedoch mit dem Erhalt des Labels nicht abgeschlossen, sondern stellen einen stetigen Prozess dar.»

Die Beispiele zeigen: Die Alterszentren und Pflegeheime in der Region setzen sich stark für ihre Mitarbeitenden ein. Die Herausforderung, gerade im Bereich Pflege die Mitarbeitenden zu rekrutieren und halten, bleibt im Hinblick auf die immer älter werdende Bevölkerung bestehen. 

 

 

 

 

Trendbericht 2 des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung und der OdASanté

News zur Studie des INS

«Familie UND Beruf» Pflegezentrum Brunnmatt

 

10.11.2017
Label «qualitépalliative» für Alters- und Pflegeheim Frenkenbündten

Das Alters- und Pflegeheim Frenkenbündten in Liestal erhält als erste Institution der Langzeitpflege im Kanton Baselland das Qualitätslabel «qualitépalliative». 

Foto: CURAVIVA Baselland

Das Label, welches vom Schweizerischen Verein «Qualitépalliative» vergeben wird, zeichnet die Qualität und Kompetenz des Alters- und Pflegeheims Frenkenbündten in Palliative Care aus. Palliative Care lindert Schmerzen und andere belastende Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner und unterstützt sie darin, möglichst lange aktiv zu bleiben. Palliative Care integriert psychische und spirituelle Aspekte, bejaht das Leben und erachtet das Sterben als normalen Prozess. Das interprofessionelle Konzept will den Tod weder beschleunigen noch verzögern und unterstützt Angehörige, die Krankheit der Bewohnerin oder des Bewohners und die eigene Trauer zu verarbeiten. 

Regierungsrat Thomas Weber gratulierte an der feierlichen Preisübergabe persönlich und betonte, dass die Verleihung des Labels ein tolles Gütesiegel für das ganze Team des Frenkenbündten sei und sich das Alters- und Pflegeheim nun als ausgewiesene Fachorganisation in Sachen Palliative Care profilieren könne. 

Das Alters- und Pflegeheim Frenkenbündten hat seit 2014 einen intensiven und engangierten Entwicklungsprozess durchlaufen und wurde anfangs 2017 durch den Schweizerischen Verein «Qualitépalliative» auditiert. 

Bernhard Fringeli, Heimleiter des Frenkenbündten, freut sich, dass sein Heim als erste Institution der Langzeitpflege im Kanton Baselland die Auszeichnung erhalten hat. Er dankte allen Mitarbeitenden, welche zu diesem grossen Erfolg beigetragen und allen, die ihn und seine Institution auf dem Weg unterstützt haben. 
 

 

08.11.2017
Medienmitteilung: Weichenstellung für die Altersbetreuung

Die Ausarbeitung des neuen Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG) ist auf gutem Weg. Störend ist, wenn pflegebedürftige Menschen in der Diskussion um gesetzliche Grundlagen primär als Kostenfaktor wahrgenommen werden.

Spitex und Pflegeheime werden im Kanton Basel-Landschaft auch in Zukunft die zentrale Rolle in der Betreuung von pflegebedürftigen Personen spielen. In Anbetracht der erwarteten 30'000 hochbetagten Menschen, die in 20 Jahren im Kanton leben werden, ist ein zügiger Ausbau von ambulanten, intermediären und stationären Angeboten nötig. Die Wertschätzung des Alters und der Bedarf an Pflege und Betreuung des Einzelnen müssen vor einer rein finanzpolitischen Diskussion und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Gemeinden und Kanton Vorrang haben. 

Aus der Sicht von CURAVIVA Baselland sind in der aktuellen Vorlage des APGs noch einige Punkte verbesserungsfähig: 

  • Was für Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler selbstverständlich ist, gilt auch für Spitex und Heime: Die bedarfsgerechte Versorgung kann nur mit kostendecken Taxen sichergestellt werden. 
  • Betreutes Wohnen, Tages- und Nachstrukturen sowie Kurzzeitaufenthalte in einem Pflegeheim sollen nicht nur betuchten Klientinnen und Klienten vorbehalten sein. Das APG muss deshalb die Finanzierung dieser Angebote verbindlich regeln. 
  • Die aktuell in der Vorlage eingeplanten Mittel über CHF 2 Mio. zum Aufbau einer intermediären Versorgung vor dem Heimeintritt sind unzureichend. Die entfallenden Investitionsbeiträge an Alterszentren und Pflegeheime müssen auch in Zukunft für die Langzeitpflege eingesetzt werden. Sonst wird das APG zum Alters-Spargesetz.
  • Eine Betriebsbewilligung von 5 Jahren ist für Pflegeheime zur kurz. Sie sollte für eine sinnvolle Planung mindestens 10 Jahre betragen.

Wenn das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in Kraft tritt, ist das Thema nicht erledigt. Der gemeinsame Einsatz zu Gunsten pflegebedürftiger Menschen geht weiter, intensiver denn je. 
 

DOWNLOADS

2017-11-08_Medienmitteilung_CURAVIVA Baselland_APG 221 KB
07.11.2017
Ökologische Kunsteisbahn beim GRITT Seniorenzentrum in Niederdorf

Ab sofort können Sie im Grittpark beim Seniorenzentrum mit den Schlittschuhen ein paar Runden drehen. Das GRITT Seniorenzentrum und die Kindertagestätte Kita Grittpark beleben vom 3. November 2017 bis zum 28. Januar 2018 mit einer Kunsteisbahn das Waldenburgertal. 

 

Flyer Winterzauber Grittpark

Die Benutzung der Kunsteisbahn steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen während dem Tag kostenlos zur Verfügung. 

Auch für Events wie Apéros oder Nachtessen kann die Kunsteisbahn gebucht werden. Für Reservationen ist die Zentrale des GRITT Seniorenzentrums zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie hier. 

Um die ökologische Kunsteisbahn zu finanzieren, sind die Kindertagestätte Kita Grittpark und das Seniorenzentrum auch auf Spenden angewiesen. 

Geniessen Sie ein paar Schwünge und kommen Sie mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Seniorenzentrums sowie den Kindern der Kindertagesstätte in Kontakt. 

07.11.2017
Pflegeinitiative: Indirekter Gegenvorschlag von CURAVIVA Schweiz, H+ und Spitex Schweiz

CURAVIVA Schweiz, H+ und Spitex Schweiz setzen sich für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege» ein. Die Initiative ist ungeeignet, um Gesundheitsberufe attraktiver zu machen.

Der Berufsverband der Pflegefachleute (SBK) reichte seine Volksinitiative «Für eine starke Pflege» am 7.11.2017 bei der Bundeskanzlei in Bern ein.

Die Initiative hat zum Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen. So sollen unter anderem Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selber mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.  

Dass diplomierte Pflegefachpersonen definierte Pflegeleistungen in eigener Verantwortung ausüben und abrechnen dürfen, unterstützen die Branchenverbände H+, Spitex Schweiz und Curaviva Schweiz. Sie wollen diese Forderung jedoch auf Gesetzesebene verankern und einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative erarbeiten. 

Medienmitteilung H+, Spitex Schweiz, CURAVIVA Schweiz

News CURAVIVA Schweiz

Link zur Pflegeinitiative

03.11.2017
Position CURAVIVA Schweiz zur Entlastung von pflegenden Angehörigen

Damit die Betreuung und Pflege von betagten Menschen durch Angehörige realisiert werden kann, sind Entlastungsangebote wichtig und sinnvoll. CURAVIVA Schweiz unterstützt das Förderprogramm «Entlastungsangebote» des Bundes, das einen Ausbau vorsieht.

Dazu hat CURAVIVA Schweiz ein Positionspapier herausgegeben. Auf folgende Punkte wird hingewiesen: 

  • Das Bereitstellen von Plätzen für Kurzaufenthalter in Alters- und Pflegeheimen aber auch in weiteren geeigneten Strukturen ist sehr zu begrüssen.
  • Dadurch, dass Angehörige mehr Pflege- und Betreuungsarbeit übernehmen (können), verlagert sich ein Teil der Pflege, der heute von Professionellen geleistet wird, zu den Angehörigen. Wenn diese deshalb bei ihrer Arbeit fehlen und eine Freistellung vom Arbeitgeber finanziert werden muss, bedeutet dies eine Verlagerung von KVG finanzierten Leistungen zu den Arbeitgebern. Dieses Finanzierungsmodell ist klar abzulehnen.
  • Wenn die berufstätigen Angehörigen nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen, ist damit zu rechnen, dass die Qualität der Pflegeleistung geringer ist.
  • Die Verlagerung von Pflege- und Betreuungsleistungen müssen ausgewogen auf alle Beteiligten verteilt werden.
  • Es soll kein Druck auf die Angehörigen ausgeübt werden, kranke Angehörige selber pflegen zu müssen.
  • Die Betreuung durch Angehörige von kranken Kindern unterscheidet sich von der Langzeitpflege und Betreuung von Menschen mit chronischen Krankheiten oder mit Behinderungen.
  • Wichtig ist, dass mit den Unterstützungsangeboten keine Fehlanreize geschaffen werden.
  • Bei allfälligen gesetzlichen Änderungen soll die Vielfältigkeit der Familienstrukturen berücksichtig werden.
DOWNLOADS

2017_10_17_D_Pt 7_ Position CURAVIVA Schweiz Entlastung Pflegende Angehörige_11.10.17 136 KB
31.10.2017
Webseite des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz ist online

Die Webseite des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz ist seit kurzem online. 

Der Trägerverein eHealth Nordwestschweiz unterstützt und ermöglicht die Bildung und den Betrieb einer Stammgemeinschaft für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Region Nordwestschweiz.


Im Fokus steht die Schaffung von rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen, um den Leistungserbringern der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn die Anwendung des elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen dazu regelt das Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier (EPDG). 

Zur Webseite des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz

Fotos: CURAVIVA Baselland, zVg, depositphotos.com

Der Newsletter CURAVIVA Baselland Aktuelles geht als Branchen-Newsletter zu Themen um Wohnen, Betreuung und Pflege im Alter an einen grösseren Abonnentenkreis. Sie können CURAVIVA Baselland Aktuelles hier abonnieren.

Bild Fusszeile
CURAVIVA Baselland
Fichtenhagstr.4
4132 Muttenz
061 461 57 80
info@curaviva-bl.ch