Die öffentliche Hand spart auf Kosten der Heimbewohnerinnen und -bewohner
Die Heimtaxen 2018 sind im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Die Bewohnerinnen und Bewohner zahlen aber weiterhin zu viel aus der eigenen Tasche, weil sowohl die Krankenversicherer als auch die verantwortlichen Rest-Finanzierer – im Kanton BL sind dies die Gemeinden – zu wenig an die Kosten der Pflege zahlen.
Dank weiterer Effizienzsteigerung in den Heimen konnte dieses Jahr eine Erhöhung der Hotellerie- und Betreuungstaxen in den meisten Baselbieter Heimen vermieden werden. Auch die kantonal festgelegten Pflegenormkosten (Betrag, welcher für eine Stunde Pflegeleistungen bezahlt wird) sind gleichgeblieben:
Mit CHF 68.25 liegt der Satz auf einem Wert, zu dem kein Handwerksbetrieb seine Arbeit verrichtet. Durch die fehlende Anpassung des Pflegebeitrages zahlt eine Person im Heim immer noch zu viel aus der eigenen Tasche. Die Pflegenormkosten sind seit der Einführung 2011 zu tief angesetzt. In der bisherigen Praxis subventionieren die Bewohnerinnen und Bewohner die effektiven Pflegekosten durch die Hotellerie- und Betreuungstaxen, die zum grossen Teil zu ihren eigenen Lasten gehen. Dies hat der eidgenössische Preisüberwacher bereits vor Jahren beanstandet.
Ziel des Gesetzgebers ist es, bei Beanspruchung von Pflege die entstehenden Pflegekosten vor allem durch Beiträge der Krankenkassen und der öffentlichen Hand zu decken; die Betroffenen sollen selber nur einen kleinen Beitrag zahlen. Seit Jahren unterläuft der Kanton Baselland diese Vorgaben. Er setzt die Pflegekosten zu tief an. So sparen die Gemeinden auf Kosten der Pflegebedürftigen. Verschlimmert wird die Situation, weil die Beiträge der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen seit 2011 gleich geblieben sind.
2011 haben sich Heimbewohner erfolgreich gegen dieses Vorgehen von Kanton und Gemeinden gewehrt. Der Kanton BL musste ihnen einen Teil der privat getragenen Pflegekosten zurückerstatten. Als die Pflegenormkosten Ende letzten Jahres wieder nicht angepasst wurden, haben CURAVIVA Baselland und sieben Pflegeheime im Interesse der Baselbieter Heimbewohnerinnen und Heimbewohner beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Pflegenormkosten 2018 erhoben. Gespräche mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) und Regierungsrat Thomas Weber über eine einvernehmliche Lösung verliefen bisher ergebnislos.
CURAVIVA Baselland hofft auf einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens vor dem Kantonsgericht, da der Regierungsrat in seinem Beschluss zu den Pflegenormkosten 2018 sogar selbst bestätigt hat, dass die Pflegekosten 2018 zu tief angesetzt sind und eventuell mit rechtlichen Schritten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu rechnen sei. Zurück