Welche Schritte sind für einen Heimeintritt nötig?
Wer im Alltag regelmässig Hilfe und Pflege benötigt, kann seine Lebensqualität mit einem Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Institution mit betreutem Wohnangebot steigern. Die Institutionen bieten Wohnraum inklusive Reinigung, Vollpension, Aufenthaltsräumen und weiteren Dienstleistungen wie Coiffeur, Podologie etc. im Haus an. Und selbstverständlich sind alle Pflegeheime hindernisfrei und rollstuhlgängig.
1. Kontakt aufnehmen mit der Informations- und Beratungsstelle Ihrer Versorgungsregion
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Informations- und Beratungsstelle IBS Ihrer jeweiligen Versorgungsregion. Erkundigen Sie sich allenfalls bei Ihrer Gemeindeverwaltung, wer für die IBS zuständig ist. Auf der IBS erhalten Sie Informationen über die Angebote, die in Ihrer Region zur Verfügung stehen.
2. Kontakt aufnehmen mit einem Heim
Wenn Sie einen Heimeintritt näher prüfen, nehmen Sie am einfachsten direkt Kontakt auf mit dem Alterszentrum oder dem Pflegeheim in Ihrer Region oder mit einem anderen Baselbieter Heim, für das Sie sich interessieren. Die Heime geben gerne Auskunft über freie Plätze, Wartefristen oder Einzelheiten zu einem möglichen Eintritt. Die Verfügbarkeit von geeigneten Heimplätzen und die Einzelheiten für den Eintritt können von Heim zu Heim unterschiedlich sein.
Für viele bringt ein Heimeintritt nach einer normalen Eingewöhnungszeit eine positive Entwicklung. Nicht selten bedauern die Bewohnenden, dass sie diesen Schritt nicht schon früher gewagt haben. Auch deshalb lohnt es sich, rechtzeitig Informationen über verschiedene Heime und deren Angebote einzuholen.
Einen direkten Einblick gewinnen Sie auf verschiedene Weise, z.B. mit einem Besuch im Restaurant, einem Schnupperaufenthalt in einem Ferienzimmer oder durch andere Dienstleistungen, welche die Häuser ihren Gästen anbieten.
3. Finanzierung des Heimaufenthalts klären
Niemand muss im Kanton Basel-Landschaft aus finanziellen Gründen auf notwendige Pflege und Betreuung verzichten. Das Heim Ihrer Region oder Ihrer Wahl unterstützt Sie bei allen Abklärungen, die zur Sicherstellung der Finanzierung eines Heimaufenthalts nötig sind. CURAVIVA Baselland hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die detailliert über die Finanzierung eines Heimauftenthalts Auskunft gibt.
Bei den Ausgleichskassen können Anträge für Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen gestellt werden.
Generell gilt: Die Betreuung und Pflege bis zu einer Stunde pro Tag ist zu Hause in der Regel günstiger; ab zwei Stunden und mehr ist die Betreuung im Heim meist die bessere Lösung.
4. Zeitplan für den Heimeintritt und weitere Detailfragen mit dem Heim besprechen
Wenn klar ist, in welches Heim ein Eintritt erfolgt, besprechen Sie die Einzelheiten für den Umzug mit dem Haus. Klären Sie, welche persönlichen Möbel und Gegenstände Sie mitnehmen können. Wenn Sie selbst für die Versorgung eines Haustiers aufkommen können, bieten einige Heime die Möglichkeit, auch ein Haustier mitzunehmen. Besprechen Sie Ihre Wünsche und die vor Ort bestehenden Möglichkeiten.
Jede Person bringt reiche Lebenserfahrung und eigene Erwartungen mit. Das Heimpersonal hat die Aufgabe, individuelle Vorstellungen mit einer professionellen Pflege und Betreuung in Einklang zu bringen. Dies stärkt die vorhandenen Ressourcen. So kann zum Beispiel die selbständige Körperpflege in einer Institution mit der geeigneten Infrastruktur und Unterstützung einfacher sein als zu Hause. Die Mobilität im Haus kann sich verbessern, weil keine Stufen und Schwellen im Weg sind. Oder die vorhandene Kraft kann auf eigene Wünsche konzentriert werden, weil die Bewältigung des Alltags sich vereinfacht.
5. Weitere Möglichkeiten
Neben der Prüfung eines Heimeintritts gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, die einer betroffenen Person helfen können:
- Beratung durch die Pro Senectute beider Basel
- Beratung durch Alzheimer beider Basel
- Entlastung durch die Spitex oder einen privaten Pflegedienst
- Möglichkeiten für betreutes Wohnen
- Ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einem Heim («Ferien- und Entlastungsplätze»)
- Regelmässige oder punktuelle Entlastung in einer Tages- oder Nachtstruktur («Tagesstätte»)
- Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. von Pro Senectute oder vom Roten Kreuz Baselland)
- Abonnement für einen fest installierten oder mobilen Notruf (z.B. vom Roten Kreuz Baselland oder von der Ärztegesellschaft Baselland)