Berechnungen zementieren Forderung nach höheren Pflegebeiträgen
Die Auswertung aller Kostenrechnungen der Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime zeigt: Die bereits im November 2017 vom Schweizer Preisüberwacher geforderten CHF 82.23 für das Jahr 2018 pro Pflegestunde sind richtig.
CURAVIVA Baselland lässt seit dem Jahr 2012 die Kostenrechnungen seiner Mitgliedsinstitutionen durch die unabhängige Redi AG Treuhand überprüfen. Die Auswertung und der Vergleich der Kostenrechnungen unter den Baselbieter Alterszentren und Pflegeheimen hat zum Ziel, die Qualität zu verbessern und eine gute Basis für die Berechnung der Taxen und der Pflegenormkosten zu liefern.
Der Auswertungsbericht der Kostenrechnungen 2017 kommt zum Schluss, dass beim bisher verwendeten Verteilschlüssel in der Pflege derzeit eine Unterdeckung von rund 11,3 Millionen Franken resultiert. Wird der vom Preisüberwacher geforderte Verteilschlüssel verwendet, liegen die ungedeckten Pflegekosten sogar bei rund 32,7 Millionen Franken. Diese Kosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner seit 2011 selbst zahlen, dabei hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die öffentliche Hand zuständig ist.
Der Bericht der Redi AG Treuhand zeigt, dass eine Stunde Pflege im Jahr 2017 durchschnittlich CHF 86.16 gekostet hat. Erhalten haben die Alterszentren und Pflegeheime jedoch nur CHF 69.40 pro Stunde.
Alle Mitgliedsinstitution von CURAVIVA BL liessen ihre Kostenrechnung extern prüfen. Insgesamt verzeichneten die Baselbieter Heime im letzten Jahr 1‘174‘561 Pensionstage (Vorjahr 1‘166‘499) und es wurden 1‘783‘600 Pflegestunden (Vorjahr 1‘725‘598) geleistet. Zurück