eHealth und elektronisches Patientendossier: Heime, die Vorreiterrolle übernehmen wollen, gesucht!
Bis am 15. April 2022 müssen Alterszentren und Pflegeheime ein elektronisches Patientendossier (EPD) anbieten können. Dies verlangt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das am 15. April 2017 in Kraft gesetzt wurde.
Bis ins Jahr 2022 ist es noch ein weiter Weg. Dennoch sollten sich alle Instutionen im Langzeitbereich frühzeitig auf den Weg Richtung eHealth und elektronisches Patientendossier (EPD) begeben.
CURAVIVA Baselland ist Mitglied beim Trägerverein eHealth Nordwestschweiz und sucht in Zusammenarbeit mit ebendiesem sowie CURAVIVA Basel-Stadt, Pflegeheime und Alterszentren (oder allenfalls Zusammenschlüsse von Heimen), die bereit sind, in Sachen EPD und eHealth ein sogenannter «first mover» (Vorreiter) zu werden.
Ein Beitritt der einzelnen Heime beim Trägerverein eHealth Nordwestschweiz ist nicht notwendig, da im 2018 eine Stammgemeinschaft gegründet wird, bei der die einzelnen Instutitonen bis ins Jahr 2022 Mitglied sein müssen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt nämlich, dass sich Spitäler bis 2020 und Heime bis 2022 am EPD beteiligen, indem sie sich einer Stammgemeinschaft anschliessen und die Möglichkeit bieten, alle behandlungsrelevanten Dokumente darin hochzuladen.
CURAVIVA Baselland wird Sie via Trägerverein eHealth Nordwestschweiz mit relevanten Informationen, Unterlagen, Veranstaltungen und e-Learnings auf dem Laufenden halten.
Die Themen eHealth und elektronisches Patientendossier sind nicht nur IT-Projekte, sondern betreffen die gesamte Organisation (Abläufe, Prozesse, etc.). Daher lohnt es sich, sich früh damit zu befassen.
Wir bitten Sie - wie bereits im Newsletter Intern vom 29.11.2017 -, unsere Umfrage betreffend IT-Voraussetzungen und Wissen in Ihrer Institution in Bezug auf eHealth und EPD bis am 10.1.2018 auszufüllen:
Weitere Informationen zum Thema eHealth und EPD finden Sie bei CURAVIVA Schweiz und eHealth Suisse.
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