Vergütung des Pflegematerials
CURAVIVA Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend die Vergütung des Pflegematerials.
Gemäss diesem Entscheid sollen künftig sowohl durch Pflegefachpersonen verwendete Mittel und Gegenstände (MiGeL), die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit dienen (Fremdanwendung), als auch Mittel und Gegenstände, die von der versicherten Person selbst oder von einer nichtberuflich mitwirkenden Person verwendet werden können, (Selbstanwendung) von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Aktuell trifft dies nur im Falle der Selbstanwendung zu. Dies hat grosse Abgrenzungsprobleme zur Folge. Gemäss Entscheid des Nationalrates soll für die Akut- und Übergangspflege das Material ausserdem nicht mehr von der OKP und den Kantonen, sondern nur noch von der OKP bezahlt werden.
Eine Lösung ist dringend erforderlich. Mit weiteren Verbänden der Leistungserbringer, aber auch Patientenorganisationen, die GDK und die Verbände der Städte und Gemeinden fordert CURAVIVA Schweiz seit 2018 eine rasche Neuregelung auf nationaler Ebene. Nun wird der Ständerat in einer kommenden Session über das Dossier befinden. Zurück