14.05.2018

Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative

Stellenmeldepflicht

Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) neu zu besetzende Stellen in Berufsarten mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Für die gemeldeten Stellen gilt sodann ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen. Für Heime und soziale Institutionen stehen zurzeit vor allem Berufsgruppen in folgenden Bereichen betroffen: Küche, Hauswirtschaft, Service und Empfang. Es ist zu beachten, dass auch Praktikumsstellen, die nicht einen obligatorischen Bestandteil einer Ausbildung darstellen, der Stellenmeldepflicht unterworfen sind.

Die Berufsgruppen sind leider noch zu umfassend definiert. So erfolgt beispielsweise beim Küchenpersonal keine Unterscheidung, ob es sich um Küchenpersonal ohne Ausbildung oder Köche Berufsprüfung handelt. CURAVIVA Schweiz setzt sich dafür ein, diesen Missstand zu korrigieren. Das Staatssekretarit für Wirtschaft SECO hat eine Korrektur der Berufslisten auf 1. Januar 2020 in Aussicht gestellt.

www.arbeit.swiss (Stellenmeldepflicht)
Liste meldepflichtiger Berufe

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