25.04.2018

Stellungnahme: rückwirkende Anpassung Pflegenormkosten (PNK) auf CHF 69.65

CURAVIVA Baselland stellt fest, dass die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Pflegenormkosten-Stundensatzes von CHF 68.25 auf CHF 69.40 nicht ausreicht.

CURAVIVA Baselland hat die Ertragsausfälle mit einer Teilpauschale in Höhe von CHF 1.90 pro Pflegetag, die in der Vergangenheit von den Krankenkassen übernommen wurde, auf eine Anpassung von CHF 1.40 pro Pflegestunde korrekt umgerechnet. Die mit den Versicherern früher festgelegte Teilpauschale hat sich an den effektiven Kosten für MiGeL-Produkte orientiert. (Anmerkung: Die Versicherungsgruppe Helsana hat den Heimen in der Schweiz in den vergangenen Jahren sogar CHF 2.10 pro Bewohner/pro Tag ergütet.)
Somit muss der Pflegenormkosten-Stundensatz von CHF 68.25 auf CHF 69.65 angehoben werden, um wenigstens im Bereich der MiGeL-Kosten eine KVG-konforme Lösung zu finden.

Weitere Informationen im PDF im Anhang. 

 

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