24.04.2018

Staatsverträge für gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet.

Dies teilt das Amt für Gesundheit des Kantons Basel-Landschaft heute mit.

Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte «Gemeinsame Gesundheitsversorgung» und «Gemeinsame Spitalgruppe» zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL). Die Spitalgruppe soll «Universitätsspital Nordwest» heissen.

Der Staatsvertrag zur Gesundheitsversorgung stellt innerhalb der gemeinsamen künftigen Planung, Regulation und Aufsicht im Bereich der Gesundheitsversorgung die erforderliche verbindliche Grundlage für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Versorgung im kantonsübergreifenden Gesundheitsraum dar. Dazu definiert er die Rahmenbedingungen für die anvisierte gemeinsame Planung in den beiden Basel im stationären und ambulanten Bereich und führt die dafür notwendigen Planungsinstrumente ein. Im Zentrum steht eine gemeinsam erarbeitete Bedarfsanalyse, die in gleichlautende Spitallisten in beiden Kantonen mündet. Diese bilden die Grundlage für die künftige Erteilung von Leistungsaufträgen an öffentliche und private Spitäler durch die beiden Kantone. Sie sollen erstmals per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der Staatsvertrag zur Spitalgruppe regelt deren Gründung sowie weitere Grundsätze, insbesondere die Beteiligungsstruktur und die Aktionärsrechte der beiden Kantone. Es ist geplant, dass die gemeinsame Spitalgruppe ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2020 aufnimmt. Die Spitalgruppe soll «Universitätsspital Nordwest» heissen.

Weitere Informationen: baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/dossiers/spitalplanung

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