Regierungsrat setzt Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung in Kraft
Der Regierungsrat hat die Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) verabschiedet. Sie setzt das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) auf Verordnungsstufe um.
Viele der im Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) aufgeführten Aufgaben sind auf Ebene Gemeinde respektive neu auf Ebene Versorgungsregion zu regeln.
Hier finden Sie die definitive Verordnung.