Rechtliches zur Verwendung von Personenbildern
Unter welchen Bedingungen sind Bild- und Tonaufnahmen, insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern, zulässig und wie dürfen diese verwendet werden?
Klarheit schaffen die neuen Arbeitsinstrumente, welche CURAVIVA Schweiz, INSOS Schweiz und senesuisse unter Mitwirkung ihrer Rechtsberater Christian Streit und Hans-Ulrich Zürcher gemeinsam erarbeitet haben.
Weitere Informationen und die entsprechenden Musterdokumente, die auf die einzelnen Institutionen angepasst werden können, finden Sie auf der Homepage von CURAVIVA Schweiz:
- Rechtlich korrekt: Reglemente zur Internetnutzung und zum Recht am eigenen Bild
- Arbeitsinstrumente > Richtlinien und Musterreglemente zu Bild- und Tonaufnahmen sowie elektronischen Kommunikationsmitteln
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