08.06.2018

Qualitätsindikatoren (QI) für die stationäre Langzeitpflege

Faktenblätter zur Erhebung der QI in der Praxis.

Auf Basis von Artikel 59a KVG sind Pflegeheime in der Schweiz voraussichtlich ab 2019 verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden Daten bekannt zu geben für die Überwachung folgender medizinischen Qualitätsindikatoren: Gewichtsverlust, Bewegungseinschränkende Massnahmen, Polymedikation und Schmerz.

Die Daten der QI werden in den Pflegeheimen im Rahmen der üblichen Assessments mit den Bedarfserhebungsinstrumenten erfasst. Die Angaben werden vom Bundesamt für Statistik gesammelt und dem Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Diese medizinischen QI werden veröffentlicht werden. Zusätzlich zur öffentlichen Verwendung der QI macht es Sinn, die Daten aus den Bedarfserhebungsinstrumenten auch intern im Pflegeheim für die Berechnung der Qualitätsindikatoren zu verwenden, zur Überwachung und Optimierung der Qualität.

CURAVIVA Schweiz stellt seinen Mitgliederinstitutionen Faktenblätter zum Umgang mit den QI in der Praxis zur Verfügung. Die QI wurden definiert und in den praktischen Kontext gesetzt. Ebenfalls wurden die Einflussfaktoren erhoben sowie mögliche Massnahmen zur Reduzierung der QI skizziert.

Zu den Faktenblättern

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