Position CURAVIVA Schweiz zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Damit die Betreuung und Pflege von betagten Menschen durch Angehörige realisiert werden kann, sind Entlastungsangebote wichtig und sinnvoll. CURAVIVA Schweiz unterstützt das Förderprogramm «Entlastungsangebote» des Bundes, das einen Ausbau vorsieht.
Dazu hat CURAVIVA Schweiz ein Positionspapier herausgegeben. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Das Bereitstellen von Plätzen für Kurzaufenthalter in Alters- und Pflegeheimen aber auch in weiteren geeigneten Strukturen ist sehr zu begrüssen.
- Dadurch, dass Angehörige mehr Pflege- und Betreuungsarbeit übernehmen (können), verlagert sich ein Teil der Pflege, der heute von Professionellen geleistet wird, zu den Angehörigen. Wenn diese deshalb bei ihrer Arbeit fehlen und eine Freistellung vom Arbeitgeber finanziert werden muss, bedeutet dies eine Verlagerung von KVG finanzierten Leistungen zu den Arbeitgebern. Dieses Finanzierungsmodell ist klar abzulehnen.
- Wenn die berufstätigen Angehörigen nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen, ist damit zu rechnen, dass die Qualität der Pflegeleistung geringer ist.
- Die Verlagerung von Pflege- und Betreuungsleistungen müssen ausgewogen auf alle Beteiligten verteilt werden.
- Es soll kein Druck auf die Angehörigen ausgeübt werden, kranke Angehörige selber pflegen zu müssen.
- Die Betreuung durch Angehörige von kranken Kindern unterscheidet sich von der Langzeitpflege und Betreuung von Menschen mit chronischen Krankheiten oder mit Behinderungen.
- Wichtig ist, dass mit den Unterstützungsangeboten keine Fehlanreize geschaffen werden.
- Bei allfälligen gesetzlichen Änderungen soll die Vielfältigkeit der Familienstrukturen berücksichtig werden.