29.05.2019

Informationen zum Umgang mit den Kosten für das elektronische Patientendossier (EPD) und für die Qualitätsindikatoren (QI) in der Kostenrechnung

Die Projekte EPD und QI sind in der Realisationsphase und lösen in den Institutionen zusätzliche Kosten für die Planung, den Aufbau und die praktische Anwendung aus.

Das BAG hat nun die Auffassung von CURAVIVA Schweiz und senesuisse bestätigt, dass diese Kosten im Zusammenhang mit individualisierbaren Leistungen der Krankenpflege nach KVG stehen und somit durch die Kostenübernahme zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP – Pflegefinanzierung) gedeckt werden müssen.

In der Kostenrechnung bedeutet dies, dass die anfallenden Kosten zu 100% der leistungserbringenden Kostenstelle 231 KVG-Pflege zugeordnet werden. 

CURAVIVA Schweiz und senesuisse klären zurzeit im Detail, ob Präzisierungen/Ergänzungen in den Instrumenten (Handbuch KORE, Kontenplan, Arbeitszeitanalyse, Tätigkeitsliste, etc.) erforderllich sind. Gleichzeitig wird versucht, die Kosten im Zusammenhang mit dem EPD zu evaluieren. 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beiden angefügten Schreiben.