13.12.2017

Neue RTV-Abgabe - Systemwechsel ab 2019

Am 18. Oktober 2017 legte der Bundesrat die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe (RTV-Abgabe) ab 2019 fest. Ab dann ist die Abgabepflicht nicht mehr vom Besitz eines Empfangsgeräts
abhängig.

Die Pflegeinstitutionen müssen grundsätzlich eine Abgabe als Kollektivhaushalte (730 Franken pro Jahr) und zugleich eine weitere Abgabe als Unternehmen (Betrag ist umsatzabhängig) entrichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen keine RTV-Abgabe bezahlen.

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