Meilenstein: Ausbildungsverpflichtung im Kanton BL
Der Baselbieter Regierungsrat hat das Reglement für Kompensationszahlungen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung für die Alterszentren und Pflegeheime auf Verordnungsstufe verankert.
Somit gilt die Ausbildungsverpflichtung, die der Regierungsrat gestützt auf §12 des Altersbetreuungs- und Pflegegesetz APG einführen konnte, per 1.1.2023.
Seit 2016 führt die OdA Gesundheit beider Basel jährlich die Ausbildungspotentialberechnung für die Mitgliedinstitutionen von CURAVIVA Baselland und CURAVIVA Basel-Stadt durch. Dabei werden die möglichen Ausbildungspotentiale pro Betrieb der effektiven Ausbildungsleistung in Form von Soll- zu Ist-Punkten gegenübergestellt. Die Alterszentren und Pflegeheime des Kantons Basel-Landschaft nehmen somit ihre Verantwortung im Bereich der Aus- und Weiterbildung in der Langzeitpflege bereits seit Jahren vorbildlich wahr.
Ab 1.1.2023 werden nun Pflegeheime, die «zu viel» ausbilden, eine Bonuszahlung erhalten, die wiederum in die stationäre Berufsbildung investiert werden muss. Diejenigen Pflegeheime, die weniger ausbilden, als sie eigentlich sollten, müssen einen Malus in den Fonds zahlen.
Das Reglement und die Vereinbarung zur Ausbildungsverpflichtung hat CURAVIVA Baselland zusammen mit der OdA Gesundheit beider Basel erarbeitet. Sie wurden von der Tagsatzung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG am 12.11.22 vorgestellt und verabschiedet.