Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 4. Juli 2018 beschlossen, Änderungen an der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) vorzunehmen. Neu sind Mindestanforderungen an die Pflegebedarfserfassung in Pflegeheimen vorgesehen.
Die Abklärungsinstrumente sowie die Einschätzung identischer Pflegesituationen werden angeglichen. Dadurch wird die Gleichbehandlung der Versicherten in allen Kantonen sichergestellt.
Die Pflegefachpersonen erhalten gleichzeitig mehr Kompetenzen bei der Abklärung und Ermittlung des Pflegebedarfs der Patientinnen und Patienten. Die erweiterten Kompetenzen gelten sowohl für selbständig tätige Pflegefachpersonen als auch für Pflegefachpersonen, die in Pflegeheimen und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause tätig sind. Ihre Tätigkeit wird dadurch aufgewertet und der administrative Aufwand vereinfacht.
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