Keine überteuerten Betriebsbewilligungen!
Verwaltung oder Pflege? – Seit Anfang 2018 müssen die Baselbieter Alterzentren neu eine Betriebsbewilligung beantragen. CURAVIVA Baselland verlangt, dass die Bewilligung bestehenden Heimen kostenlos erteilt wird.
Das neue APG (Altersbetreuungs- und Pflegegesetz) verlangt, dass die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime eine Betriebsbewilligung beantragen. Die gilt auch für Institutionen, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Betrieb sind. Der Regierungsrat hat die Kosten für eine Betriebsbewilligung auf SFr. 1000.- bis SFr. 5000.- festgelegt. CURAVIVA Baselland hält diese Ansätze für völlig übertrieben, denn für den gleichen Betrag könnte in unseren Mitgliedinstitutionen ein Bewohner 15 - 73 Stunden Pflegeleistungen beziehen. Der Zeitaufwand für die kantonale Verwaltung dürfte deutlich unter 30 Minuten liegen.
CURAVIVA Baselland hat schon in der Vernehmlassung zur Verordnung zum APV gefordert, dass bestehenden und bewährten Betrieben die Bewilligung kostenlos erteilt wird. Der Regierungsrat ist auf diese Forderung nicht eingegangen. Deshalb stellt CURAVIVA Baselland erneut einen entsprechenden Antrag an den Regierungsrat.
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