02.11.2020

Höchstmögliche Sicherheit und grösstmögliche Selbstbestimmung - überarbeitetes Schutzkonzept

CURAVIVA Baselland hat in Zusammenarbeit mit dem kantonsärztlichen Dienst Baselland das COVID-19 Schutzkonzept für die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime überarbeitet. 

Die Pflege und Betreuung in den Baselbieter Pflegeheimen bewegt sich zwischen den Eckpunkten höchstmögliche Sicherheit und grösstmögliche Selbstbestimmung.

Ein vollständiger, alle Institutionen betreffender Lockdown mit Besuchsverboten und Ausgangsbeschränkungen wie im Frühjahr 2020 soll vermieden werden. Örtlich (Institution, Abteilung) und zeitlich begrenzt können Besuchsverbote als wichtiges Instrument zur Eindämmung eines Ausbruchs jedoch erforderlich sein.

Soweit es die aktuelle Situation vor Ort zulässt, sollen die Dienstleistungen und die sozialen Kontakte für die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bleiben. Das Schutzkonzepts per 02.11.2020 geht davon aus, dass nur bei Vorliegen spezieller Gründe Massnahmen ergriffen werden, die über die allgemeinen Schutzmassnahmen in der Öffentlichkeit und in anderen Branchen hinausgehen. Dabei berücksichtigt jede Institution die Gegebenheiten vor Ort.

 

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