28.02.2018

Entscheid rückwirkende Erhöhung PNK 2018 im Mai

Der Baselbieter Regierungsrat beabsichtigt die Pflegenormkosten (PNK) rückwirkend per 1.1.2018 von CHF 68.25 Franken neu auf CHF 69.40 anzuheben.

Dies aufgrund zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer). Das BVGer hat im September 2017 festgehalten, dass die Kosten für Mittel und Gegenstände (MiGeL) nicht durch die Krankenversicherer, sondern durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Das BVGer stützte diesen Entscheid durch ein zweites Urteil im November 2017. 

Der Baselbieter Regierungsrat beantragt bei den Gemeinden, welche als Restkostenfinanzierer die Kosten für die MiGeL-Produkte übernehmen müssen, eine rückwirkende Erhöhung der Pflegenormkosten (PNK) um CHF 1.15 pro Stunde. CURAVIVA Baselland hat CHF 1.40 pro Stunde gefordert.

Die Gemeinden können nun in einem Anhörungsverfahren mit einer verkürzten Frist von zwei Monaten zum Entscheid der Baselbieter Regierung Stellung nehmen. Daher erfolgt der definitive Entscheid des Regierungsrats über die rückwirkende Tarifanpassung somit erst Mitte Mai 2018

 

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