EL-Vergütung direkt ans Pflegeheim
Ein Abtreten der EL an ein Pflegeheim war bis anhin rechtlich nicht zulässig, im Gegensatz zu den Krankenversicherern, die ihre Vergütung direkt erhalten.

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Besonders nach dem Tod eines Bewohnenden werden die letzten EL-Beiträge immer wieder durch Angehörige anderweitig als für die Begleichung der Heimkosten genutzt. Der Nationalrat hat jetzt vorgesehen, dass die direkte Ausrichtung der EL-Beiträge auch an Spitäler und Heime möglich sein soll, was CURAVIVA Schweiz ausdrücklich begrüsst.
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