15.01.2021

COVID-19: Handlungsbedarf auf politischer und Behördenebene

CURAVIVA Schweiz hat gemeinsam mit einer Expertengruppe und Branchenvertretenden den Handlungsbedarf auf politischer sowie Behördenebene im Hinblick auf die aktuelle sowie auf eine künftige Pandemie identifiziert.

Handlungsbedarf auf Ebene Bund:

  • Die Pandemie-bedingten Mehrkosten ausserhalb der Pflegefinanzierung für Institutionen sind abzugelten.
  • Es braucht eine gesetzliche Regelung, wie künftig
    die Kostenfolgen von pandemiebedingten Zusatzaufwänden aufgrund von behördlichen Vorgaben abzugelten sind. Dies schafft für die Institutionen Planungs-, Rechts- und Finanzierungssicherheit.

Handlungsbedarf auf Ebene Kantone:

  • Die COVID-19-bedingten Mehrkosten der Pflege (erhöhte Pflegestufen, erhöhte Kosten pro Pflegeminuten bzw. Erhöhung der Normkosten) im Rahmen der Pflegefinanzierung sind durch die Restfinanzierer Kantone/Gemeinden) und durch die OKP abzugelten.
  • Die Kantone sind angehalten bei einer Pandemie ihre Verantwortung wahrnehmen und vor allem dort, wo Kostenfolgen entstehend, klare und verbindliche Vorgaben zu machen.

Handlungsbedarf auf den Ebenen Bund und Kantone:

  • Anerkennung der Systemrelevanz von sozialen Einrichtungen und deren Einbezug bei Pandemien.
  • Der Erlass von Weisungen und die Formulierung von Empfehlungen von Bund und Kantonen müssen aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein, um in einer Krise Klarheit zu schaffen. Die kantonalen Verbände sind auf kantonaler Ebene bei der Erarbeitung von Weisungen/Empfehlungen und deren Kommunikation frühzeitig einzubeziehen. Das Gleiche gilt auf nationaler Ebene für den nationalen Verband.
  • Pflegeeinrichtungen sind vorzeitig und gleichberechtigt gegenüber Spitälern und Kliniken mit einzubeziehen. Soziale Einrichtungen sind spätestens und zwingend in Zweiter Priorität im Rahmen ihres Betreuungsauftrags zu berücksichtigen (mit Pflegeauftrag allerdings auf gleicher Stufe wie APH).

Weitere Details finden Sie im PDF. 

 

Zurück