26.02.2021

Branchenschutzkonzept per 1. März 2021

Ab nächster Woche tritt das überarbeitete Schutzkonzept CURAVIVA Baselland in Kraft. Es geht davon aus, dass nur bei Vorliegen spezieller Gründe Massnahmen ergriffen werden, die über die allgemeinen Schutzmassnahmen in der Öffentlichkeit und in anderen Branchen hinausgehen.

Die Taskforce CURAVIVA Baselland passte das Schutzkonzept erneut in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft an. 

Besuche bei Bewohnerinnen und Bewohnern sind grundsätzlich wieder möglich. Die Pflegeheime sorgen für der epidemiologischen Lage angepasste Besuchsmöglichkeiten. Sie berücksichtigen dabei die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner nach Schutz, Autonomie und Privatsphäre gleichermassen.

Für geimpfte und nicht geimpfte Personen gelten die gleichen Regeln (vorbehältlich abweichender Entscheide des BAG). 

Hygieneregeln: Die Einhaltung der vom Bundesrat (und gegebenenfalls vom Kanton) empfohlenen Regeln sind Voraussetzung, wenn eine Person die Institution betritt.

Hygienemasken für BesucherInnen: Das Tragen einer Hygienemaske ist für Besucherinnen und Bewucher in allen gemeinsam zugänglichen Räumen Pflicht. Besuchenden wird empfohlen, auch bei Besuchen in den Zimmern eine Hygienemaske zu tragen. Sie werden gebeten, Hygienemasken mitzubringen. Das Pflegeheim stellt wenn nötig Hygienemasken zur Verfügung.

Ein eigenes Schutzkonzept ist für jedes Pflegeheim zwingend. Das institutionsspezifische Schutzkonzept beschreibt die Massnahmen und enthält Handlungsanweisungen für das Vorgehen vor Ort
gemäss definierten Eskalationsstufen (z.B. Einzelfall MitarbeiterIn - Einzelfall BewohnerIn - mehrere Fälle in einer Abteilung - mehrere Fälle in verschiedenen Abteilungen). Das einzelne Pflegeheim ist für alle Themen in seinem Schutzkonzept abschliessend verantwortlich und entscheidet darüber. Die einzelne Institution entscheidet auch über Ausnahmeregelungen.

Alle weiteren Details zu Besuchsregelungen, Ausgang, Transport, Veranstaltungen, Reihentestung und vielem mehr lesen Sie bitte im angehängten Dokument nach. 

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