25.08.2020

Betreuung im Alter fängt zu Hause an

Die Paul Schiller Stiftung hat ihren Diskussionsbeitrag zur Revision der Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen veröffentlicht. 

Das Positionspapier umfasst sehr wesentliche Argumente, welche CURAVIVA Baselland ebenfalls unterstützt.

Im Papier wird die Betreuung im Alter wie folgt definiert: «Betreuung im Alter unterstützt ältere Menschen, ihren Alltag selbständig zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, wenn sie das aus eigenen Kräften nicht mehr können. Gute Betreuung richtet sich konsequent an den Bedürfnissen der betagten Person aus und behält nebst dem körperlichen auch das psychosoziale Wohlbefinden im Blick.»

Es liefert wichtige Inputs zur weiteren Erarbeitung der Gesetzesänderung und zeigt vier konkrete Vorschläge: 

  1. Betreuung wird als eigenständige Leistung im Alter definiert, die nicht zwingend an einen somatischen Pflegebedarf gekoppelt ist und die ein breites, aber klar definiertes Spektrum an Aufgaben beinhaltet. Heute ist die Finanzierung der Betreuung eine grosse Belastung für alte Menschen.
  2. Im System der EL wird eine dritte bzw. mittlere Kategorie ‘betreutes Wohnen’ eingeführt, die möglichst ohne künstliche Schnittstellen alle intermediären Formen zwischen «zuhause» und «im Heim» berücksichtigt.
  3. Der bedarfsgerechte Einsatz der Mittel wird via Bezugskriterien (wer hat Anrecht auf EL-finanzierte Betreuung) sowie Qualitätskriterien (wer darf diese Leistungen erbringen) für Leistungserbringer sichergestellt, nicht via Wohnort.
  4. Die Bezugskriterien für EL für betreutes Wohnen werden basierend auf Imhof et al. definiert, wobei diese ergänzt werden um sozio-kulturelle und psychosoziale Kriterien. So kann das präventive Potenzial der Betreuung zur Verhinderung von Vereinsamung, Antriebslosigkeit und Nutzlosigkeit sowie der Sicherung von sozialer Teilhabe ausgeschöpft werden.

Es lohnt sich das Positionspapier, das 10 Seiten umfasst, zu lesen. 

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