14.08.2017

Antrag zur Erhöhung der Pflegenormkosten in Vernehmlassung

CURAVIVA Baselland reichte beim Kanton Baselland einen Antrag zur Erhöhung der Pflegenormkosten per 1. Januar 2018 um CHF 6.80 auf neu CHF 75.05 pro Stunde ein. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) schlägt eine Erhöhung auf CHF 72.60 pro Stunde vor. Der Vorschlag der VGD ist nun bei den betreffenden Parteien in der Vernehmlassung.

Die Auswertung der Kostenrechnungen 2015 und 2016 der Baselbieter Alters- und Pflegeheime und ein Vergleich der Heimtaxen haben gezeigt, dass die Gesamtkosten pro Tag (Pflege-, Betreuungs- und Hotelleriekosten) für einen Pflegeheimaufenthalt in den letzten Jahre kaum gestiegen sind. Trotzdem entspricht die Finanzierung der Pflegekosten im Kanton Baselland nach wie vor nicht den Vorgaben der Bundesgesetzgebung gemäss KVG. Daher stellte CURAVIVA Baselland den Antrag an den Baselbieter Regierungsrat, die Pflegenormkosten zu erhöhen. 

Die VGD hat den Antrag von CURAVIVA Baselland geprüft und nach der Somed-Statistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eine Plausibilisierung durchgeführt. Die VGD kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung des Pflegenormkosten-Stundensatzes um CHF 4.35 (bzw. 6.4%) auf CHF 72.60 ausreichend ist. Sie schreibt: «Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion erachtet das dargelegte Vorgehen zur Plausibilisierung als geeignet und zweckdienlich. Sie ist deshalb der Ansicht, dass mit dem festgelegten Pflegenormkosten-Stundensatz die bestmögliche Zuteilung der Kosten für Pflege und Betreuung erfolgt ist. Es wird den Baselbieter Gemeinden empfohlen, dass sie vor der Tarifgenehmigung darauf achten, dass «ihre» APH die Betreuungstaxe angemessen reduzieren bzw. dass sie Begründungen verlangen und diese prüfen, wenn ein APH seine Betreuungstaxe nicht oder nicht in vollem Ausmass vergünstigt.»

Zur Zeit ist der Vorschlag der VGD bei den Gemeinden und betroffenen Organisationen bis zum 23. Oktober 2017 in der Vernehmlassung.

 

 

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