Wir bedauern den Entscheid des Kantonsgerichts BL, nicht auf unsere Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 28.11.2017 in Sachen Pflegefinanzierung einzutreten. Medienmitteilung
Gestern fand die erste Veranstaltung «Kommende strategische Veränderungen für das Heim» statt, die bei den Trägerschaftsmitgliedern auf grosses Interesse stiess. Die Unterlagen dazu werden nach der zweiten Veranstaltung vom 19.9.18 auf unserer Webseite aufgeschaltet. Anmeldungen für den 19.9.18 sind herzlich willkommen!
Bild: CURAVIVA Baselland
Erstmals treffen sich die Trägerschaftsvorsitzenden am 6.9.18 zu einer Konferenz im Alterszentrum Birsfelden. Die Anmeldungen nimmt Eusebio Passaretti, Stiftungsratspräsident AZ Birsfelden gerne entgegen: e.passaretti@az-birsfelden.ch.
CURAVIVA Baselland bedauert den Entscheid des Kantonsgerichts BL, nicht auf die Beschwerde des Verbands und der beschwerdeführenden Heime gegen den Regierungsratsbeschluss vom 28.11.2017 in Sachen Pflegefinanzierung einzutreten.
Im Dezember 2017 haben CURAVIVA Baselland und sieben Baselbieter Pflegeheime Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zur Festsetzung der Pflegenormkosten 2018 beim Kantonsgericht BL eingereicht. Im November 2017 hatte der Regierungsrat völlig überraschend auf die bereits lancierte Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen verzichtet.
Das Kantonsgericht hat nun entschieden, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland und sieben beschwerdeführenden Pflegeheimen einzutreten.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts ändert nichts an der Tatsache, dass die Pflegenormkosten 2018 zu tief angesetzt sind und die Bewohnerinnen und Bewohner zu viel aus der eigenen Tasche zahlen müssen.
CURAVIVA Baselland wird nun prüfen, welche weiteren Schritte möglich sind. Denkbar wäre, dass - wie schon 2012 - Bewohnerinnen und Bewohner Beschwerde gegen den geltenden Pflegekostensatz erheben.
CURAVIVA Baselland wird sich weiter dafür einsetzen, dass endlich gesetzeskonforme Pflegebeiträge festgelegt werden, damit auch in Zukunft eine gute und zahlbare Pflege im Heim garantiert werden kann.
Neuestes Bundesgerichtsurteil stärkt Position der Heime
Das Bundesgericht hält in seinem am 13.08.2018 publizierten Leiturteil in Sachen Restfinanzierung der Pflegekosten (Urteil vom 20.07.2018, 9C_446/2017, www.bger.ch) fest, dass die Kantone die vollständige Finanzierung der Pflegerestkosten regeln und sicherstellen müssen. Zudem kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Heimbewohnerinnen und -bewohner vor der ungerechtfertigten Rechnungsstellung für ungedeckte Pflegekosten geschützt werden müssen, so wie CURAVIVA Baselland es schon seit Jahren fordert.
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2018-08-23_Medienmitteilung_CURAVIVA Baselland_Gerichtsurteil | 23 KB | |
Der «Vorsorge Guide 2018/19», herausgegeben von der «Schweizer Versicherung», der «Schweizer Bank» und der «Handelszeitung», präsentiert neue Finanzierungsmodelle für die Langzeitpflege.
Mehr dazu unter: https://www.medinside.ch/de/post/finanzierbare-pflege-im-alter
Im neuen Spitexmagazin gibt Claudia Aufdereggen, Geschäftsleiterin der Spitex Regio Liestal und Vorstandsmitglied von Spitex Schweiz, in einem sehr lesenswerten Interview Auskunft zum Thema Netzwerke in der Langzeitpflege.
Eine Kernaussage von ihr: «Das Wichtigste an der Definition eines Netzwerkes scheint mir aber nicht seine Breite, sondern sein Fokus auf massgeschneiderte, individuelle Lösungen: Ein Netzwerk muss darauf hinarbeiten, für den Patienten zu jedem Zeitpunkt die richtige Lösung für seine optimale Versorgung zu finden.»
Lesen Sie hier das ganze Interview.
Weitere Informationen zum Spitex Magazin:
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Aufdereggen_0418 | 856 KB | |
Forschende der Universität Basel und des Universitätsspitals Basel haben einen Stoff entdeckt, der als Biomarker die Früherkennung neurodegenerativer Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson unterstützen könnte.
Das Protein FGF21 könnte sich als Biomarker für die Früherkennung von Alzheimer und Parkinson eignen. Dies haben Forschende der Universität Basel und des Universitätsspitals Basel unter der Leitung von Prof. Dr. Stephan Frank vom Institut für Medizinische Genetik und Pathologie herausgefunden.
Der Botenstoff FGF21 ist auch bei Stressreaktionen nach Störungen in den Mitochondrien, den «Zell-Kraftwerken», beteiligt, berichten die Neuropathologen im Fachblatt «Cell Reports».
Mehr dazu auf der Webseite der Uni Basel.
Erste Konferenz der Trägerschaftsvorsitzenden (KTV) aller Alterszentren und Pflegeheime des Kantons Baselland.
Die Konferenz soll dazu dienen, Sie als Vorsitzende der Trägerschaften zu vernetzen. Deshalb wird beim ersten Anlass der Fokus aufs gegenseitige Kennenlernen gelegt.
Als Inputteil werden sich folgende Personen in einem Kurzreferat von fünf Minuten Länge vorstellen und ihre zurzeit aktuellsten, strategischen Handlungsfelder skizzieren:
Danach Diskussion der vorgestellten Handlungsfelder im Plenum und Einholen Ihrer Inputs zu möglichen Themen nächster KTVs.
Bitte melden Sie bei Eusebio Passaretti, Vorsitzender der KTV, e.passaretti@az-birsfelden.ch an.
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2018-05-25 Einladung Stiftungsratspräsidienkonferenz | 35 KB | |
Das neue APG und das neue ELG inkl. EL-VO stellt die strategischen Organe der Alterszentren und Pflegeheime für grosse Herausforderungen.
Programm:
Bitte melden Sie sich unter info@curaviva-bl.ch an.