Seit neuen Jahren befassen wir uns mit Modellen und Auswirkungen einer Obergrenze bei den Ergänzungsleistungen für Personen in einem Pflegeheim. Der ohne Mitwirkung der Leistungserbringer von VBLG (Verband Basellandschaftlicher Gemeinden) und FKD (Finanz- und Kirchendirektion) zusammengestellte Vorschlag für die Einführung einer solchen Obergrenze ist aus Sicht von CURAVIVA Baselland nicht sinnvoll. Inzwischen hat die FKD eine Vertretung von CURAVIVA Baselland zu einem Gespräch Ende Oktober eingeladen. Über die Ergebnisse werden wir Sie informieren.
CURAVIVA Baselland kritisiert das Vorgehen des Regierungsrats bei der Einführung einer Obergrenze für Bezüge von Ergänzungsleistungen (EL) für Personen in einem Pflegheim und wirft der Regierung einen leichtfertigen Umgang mit den Anliegen älterer pflegebedürftiger Menschen vor.
Wir stellen fest, dass die Baselbieter Regierung in der Alters- und Alterspflegepolitik mit ernsten und komplexen Themen an mehreren Fronten unangemessen und leichtfertig umgeht und im Blick auf die nächsten Jahre eine qualitativ angemessene, bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung aufs Spiel setzt.
In einem Themenfeld, das in den nächsten 15 Jahren immense ethische, demografische und finanzielle Herausforderungen mit sich bringt, entzieht sich der Kanton seiner Verantwortung und überlässt das Kampffeld den Gemeinden und den einzelnen Leistungserbringern. Ältere pflegebedürftige Menschen werden zur Manövriermasse in der Diskussion um Kantonskompetenzen und Gemeindeautonomie, zum Spielball in den Sanierungsbemühungen bei Kantons- und Gemeindefinanzen.
Die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV und die Revision der Ergänzungsleistungsverordnung sind finanzpolitisch wirkungslos und als Paket ein «Gesetz über die Einführung von unbegrenzten Zusatzbeiträgen der Gemeinden an die Alters- und Pflegeheime» - ein Bürokratiemonster: ca. 36'000 Rechnungen pro Jahr müssen von den Heimen zusätzlich geprüft, gestellt und von den Gemeinden bezahlt werden.
Die Einführung einer EL Obergrenze bei Pflegeheimaufenthalten ist notwendig. Sie muss aber vom Kanton direktionsübergreifend im Rahmen der übergeordneten Themen (ethische Grundsätze, Umgang mit der Würde und der Lebensqualität älterer Menschen, Qualität und betriebswirtschaftliche Vorgaben) mit ambulanten und stationären Leistungserbringern diskutiert werden. Sollte die Regierung dazu nicht bereit sein, wären die Obergrenzen für die Ergänzungsleistungen bei mindestens Fr. 210.- pro Tag festzulegen (Fr. 220- für Demenzbetreuung).
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2016-09-27 Stellungnahme ELV | 141 KB | |
2016-09-27 Stellungnahme ELV mit Beilagen | 661 KB | |
2016-08-17 ELV Fact Sheet | 470 KB | |
GGG Voluntas freut sich, Ihnen im November 2016 erneut den 4-tägigen Kurs zur Patientenverfügung anbieten zu können. Das Instrument Patientenverfügung hat aufgrund des neuen Erwachsenenschutzgesetzes an Bedeutung gewonnen und wird unserer Erfahrung nach vermehrt in Anspruch genommen.
Der Kurs «Die Patientenverfügung – Grundlagen zu Ethik, Recht und Medizin» richtet sich an Personen, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen am Thema interessiert sind. Im Kurs vermitteln praxisnahe Fachpersonen die für die Thematik relevanten ethischen, rechtlichen und medizinischen Grundlagen. Zudem werden in einem halbtägigen Modul die Kernpunkte der Gesprächsführung aufgegriffen. Detaillierte Informationen über Inhalte und Durchführung finden Sie im angehängten Flyer.
Kurskosten: CHF 680.00 inkl. Kursunterlagen
Ort: GGG Voluntas, Leimenstrasse 76, 4051 Basel
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne am Informationsanlass am Mittwoch, 28. September von 17.00 bis 18.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle, Leimenstrasse 76, Basel. Oder nehmen Sie direkt mit der Kursleiterin, Frau Jikkelien Bohren, Kontakt auf: jikkelien.bohren@ggg-voluntas.ch oder 061 225 55 28.
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Flyer Beratungskurs 2016 | 194 KB | |
Herr Caduff, was motiviert Sie für die Arbeit im Zentrum Ergolz und was waren Ihre bisherigen beruflichen Schwerpunkte?
«Ich engagiere mich gerne für eine menschliche Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen.»
«Ich habe in den vergangene Jahren in kantonalen und kommunalen Dienststellen gearbeitet. Themenschwerpunkte waren Existenzsicherung, Sozialversicherungen, Armutsstudien sowie verschiedene gesellschaftspolitische Fragstellungen (Jugendpolitik, Alterspolitik).»
«Für das Gritt Seniorenzentrum Waldenburgertal zu arbeiten und die Verantwortung zu tragen ist grundsätzlich ein Geschenk. Es macht Spass und ist eine enorme Genugtuung mit rund 200 motivierten, kompetenten Mitarbeitenden tagtäglich mit einer modernen Infrastruktur eingebettet in die wunderbare Landschaft des Waldenburgertals tagtäglich für die Seniorinnen und Senioren des Tals im Einsatz zu stehen und die nachhaltige Entwicklung der Institution zu gewährleisten.»
Stephan Hall begann seine berufliche Laufbahn in der Speditionsbranche, bevor er für 13 Jahre zu den SBB wechselte. Dort war er als Disponent, Personalassistent, Aus- und Weiterbildungsverantwortlicher und als Projektleiter Arbeitsmarkt SBB tätig. Während 7 Jahren war er als kaufmännischer Leiter von Grün Stadt Zürich bei der Stadtverwaltung angestellt. Dann war er während 7 Jahren in der Klinik Sonnhalde AG, Psychiatrie und Psychotherapie in Riehen als kaufmännischer Leiter und stellvertretender Direktor tätig.
Was motiviert Sie für die Tätigkeit als Geschäftsführer des Mülimatt?
«Seit zehn Jahren arbeite ich in der Leitung von komplexen Organisationen im Gesundheitswesen als Ökonom und Quereinsteiger. In der neuen Aufgabe freue ich mich darauf, in einem vielseitigen Aufgabenfeld jeden Tag mit Professionalität und Herzlichkeit Bestleistung für ältere Menschen zu erbringen.»